Bei Aufbauten im Freien ist normalerweise keine Genehmigung notwendig. Sie sollten jedoch auf jeden Fall, um ein weiterhin gutes Verhältnis zu ihren Nachbarn zu wahren, gewisse Abstände zu Nachbargrundstücken, insbesondere zu Fenstern von Nachbargebäuden einhalten. Eine Faustformel liegt bei ca. 15 m Abstand zu Nachbarfenstern, besonders wenn diese in der Hauptwindrichtung liegen. Eine Einladung zum Pizzaessen kann Wunder bewirken.
Bei Anschluss an Gebäude, unter bestehenden Dächern oder wenn der Ofen z. B. an eine Garage angedockt wird kann es sein, dass der Bezirksschornsteinfeger mitreden möchte. Sprechen Sie in diesem Fall frühzeitig mit Ihrem Kaminkehrer, damit es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt.
Manche Schornsteinfeger erwarten eine CE- oder sonstige Zertifikation für die Öfen. Soweit uns bekannt ist, gibt es keine anwendbaren Normen für Bausätze und Halbfertigprodukte, sowie für reine Holzbacköfen. Daher kann es keine CE Zertifikate geben. Manche Hersteller deklarieren die Öfen als Raumheizung, was aber streng genommen nicht korrekt ist.